Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihren Vertrag mitnehmen. Wenn Ihr neuer Arbeitgeber mitspielt, können Sie ihn einfach übertragen, ansonsten können Sie ihn auch privat fortführen. Wenn es sich jedoch um eine Arbeitgeberfinanzierte bAV handelt, können Sie den Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen mitnehmen. Lassen Sie sich bei diesem umfassenden Thema in jedem Fall von einem unabhängigen Finanzberater unter die Arme greifen.