Logo
Suche
0631 303 35750
Mo bis Fr 9 – 17 Uhr

Familien-versicherung

Was ist die Familienversicherung?

Die Familienversicherung bezieht sich darauf, welche Themen angepasst werden sollten, wenn Sie Nachwuchs erwarten oder bereits bekommen haben.

Was beinhaltet die Familienversicherung?

Ihren Nachwuchs können Sie in vielen verschiedenen Bereichen individuell absichern.

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risikolebensversicherung

Absicherung Ihrer Liebsten

Sie haben ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit, da Sie entweder bessere Versorgung erhalten und/oder keine Angst vor unbezahlbaren Kosten haben müssen.

Individuell abschließbar

Es gibt so viele Lösungen im Markt, dass (fast) alle Wünsche individuell erfüllt werden können.

Wichtige Absicherungen schon für ganz wenig Geld

Sie werden sich wundern, mit wie wenig Beitrag Sie schon existenziell wichtige Bereiche absichern können.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

  • Privathaftpflicht: Hier sollten Sie einen evtl. bestehenden Singletarif anpassen und um die Klausel für deliktunfähige Kinder erweitern.
  • Rechtsschutz: Automatisch sind Kinder mitversichert, wenn es sich bereits um einen Familientarif handelt. Sind Sie bisher als Single versichert, sollten Sie eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen.
  • Unfallversicherung: Der Einschluss des Nachwuchses in den Vertrag der Eltern ist empfehlenswert. Bei einigen Anbietern sind Kinder im ersten Lebensjahr kostenfrei versichert.
  • Risikolebensversicherung: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Nachwuchs finanziell abzusichern, sollten Sie versterben.

 

Um herauszufinden, welche Anpassungen innerhalb Ihrer Verträge vorgenommen werden müssen, fragen Sie einen unserer unabhängigen Experten.

Kleine Kinder bis einschließlich sechs Jahren gelten in Deutschland als deliktunfähig (im öffentlichen Straßenverkehr bis neun Jahre). Die Erziehungsberechtigten müssen nur dann für die Kosten der angerichteten Schäden aufkommen, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Einige Privathatpflicht­versicherungen regulieren die Schäden nicht nur bei einer Aufsichtspflichtverletzung, sondern auf Ihren Wunsch hin auch dann, wenn Sie eigentlich nicht haften.

Einige Verträge sichern Kinder im ersten Lebensjahr kostenfrei ab. Andere wiederum bedürfen einer Vertragsanpassung. Um zu wissen, welche konkreten Dinge bei Ihnen notwendig sind, kontaktieren Sie einen unserer unabhängigen Experten.

  • Privathaftpflicht: Die Mitversicherung Minderjähriger erlischt spätestens mit deren Heirat. Unter bestimmten Umständen gilt die private Haftpflichtversicherung der Eltern auch noch für das Kind, wenn es volljährig ist: wenn es weiterhin zur Schule geht oder bspw. die erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) absolviert.
  • Rechtsschutz: Auch hier gilt die Mitversicherung, solange das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Befindet sich Ihr Kind noch in Ausbildung oder Studium, ist es i. d. R. bis zum 25. Lebensjahr mitversichert.
  • Unfallversicherung: Hier sind Ihre Kinder i. d. R. dauerhaft mitversichert, solange Sie keine Vertragsänderung vornehmen. Es wird seitens der Anbieter nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf Schüler-, Ausbildungs- oder Erwachsenentarif umgestellt.

 

Welche Anpassungen innerhalb Ihrer Verträge vorgenommen werden müssen, finden Sie gemeinsam mit einem unserer unabhängigen Experten heraus.

Jetzt kostenlos beraten lassen!

FSV bietet 1000-fach alles unter einem Dach

Copyright © 2024 FSV AG | Impressum | Datenschutz