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Kfz-Versicherung

Was ist die Kfz-Versicherung?

Die KFZ-Versicherung zahlt entstehende Schäden rund ums Fahrzeug bzw. wenn Sie einen Verkehrsunfall haben.

Was beinhaltet die Kfz-Versicherung?

Eine Autoversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Die Kfz-Haftpflicht­versicherung, der Basisschutz für Autofahrer, ist in Deutschland Pflicht. Ohne diese Grundabsicherung erhalten Sie für Ihr Fahrzeug keine Zulassung. Erweitert werden kann dieser Grundschutz durch eine Kaskoversicherung. Die Teilkasko deckt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die Vollkasko kommt darüber hinaus auch bei selbstverschuldeten Schäden und Folgen durch Vandalismus auf. Je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis können Sie Ihren gewählten Schutz mit verschiedenen Zusatz­leistungen ergänzen.

Individueller Schutz

Ob Sie nun so günstig oder so umfassend wie möglich versichert sein möchten, in der der KFZ-Versicherung ist fast alles machbar.

Schutzbrief möglich

Für den Fall, dass Sie eine Panne haben und in keinem Automobilclub sind, können Sie für sehr wenig Geld einen AutoSchutzbrief integrieren.

Schadenfreiheits-
rabatt übertragbar

Sie hatten selbst noch nie ein Kfz auf Ihren Namen versichert? Aufgrund der geringen SF-Klasse kann dies recht teuer werden. Durch Übertragung einer höheren SF-Klasse von einem Familienmitglied auf Sie können Sie häufig Geld sparen.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Die Wahl der Versicherung hängt von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und vom erworbenen Fahrzeug ab. Beim Kauf eines älteren Gebrauchtwagens beispielsweise reicht in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung aus, bei einem Neuwagen rentiert sich in den ersten Jahren eine Vollkasko.

  • Kfz-Haftpflicht: Der Basisschutz reguliert Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen, die Sie verursacht haben. Da sich die Reparatur eines älteren Wagens nach einem Unfall häufig nicht lohnt, macht Sparen an dieser Stelle Sinn – durch den Verzicht auf eine Kaskoabsicherung.
  • Teilkasko: Wenn Ihr Auto einen höheren Wert aufweist, empfiehlt sich in der Regel der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Damit sichern Sie Ihren fahrbaren Untersatz zum Beispiel auch gegen Schäden durch Hagel oder Sturm ab, durch einen Wildunfall oder Tierbiss (zum Beispiel Marderbiss). Auch bei Diebstahl, Brand, Lawinen, Erdbeben und weiteren Fällen übernimmt die Teilkasko die Kosten.
  • Vollkasko: Entscheiden Sie sich für einen Neuwagen, lohnt sich in den ersten Jahren in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Dieser Komplettschutz umfasst neben allen Teilkasko-Leistungen auch den Schutz vor Vandalismus und begleicht Reparaturkosten von Schäden an Ihrem Auto, die Sie selbst verursacht haben. Sie gleicht sogar den Wertverlust nach einem Unfall (GAP-Deckung) aus.

Diese Zusatzleistung verhindert eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse für je einen Haftpflicht-/Vollkaskoschaden im Jahr. Die SF-Klasse bleibt so unverändert.

Weil die meisten Pkw-Versicherungen zum 1. Januar abgeschlossen werden, ist sehr häufig der Stichtag der 30. November: Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss bis dahin seine ordentliche Kündigung eingereicht haben – bis 30 Tage vor Vertragsende. In bestimmten Fällen greift ein Sonderkündigungsrecht, etwa bei Beitrags­erhöhungen, Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadensfall.

Ja. Wenn Sie Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer sind, können Sie bei der Steuererklärung Ihre Kfz-Versicherung anteilig absetzen. Steuerlich absetzbar sind die Kfz-Haftpflicht- und Unfallversicherung. Eintragen müssen Sie diese in der Regel in der Anlage Vorsorgeaufwand, bei beruflicher Nutzung unter Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben.

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