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Private Altersvorsorge

Was ist die private Altervorsorge?

Bei der privaten Altersvorsorge sparen Sie ganz einfach selbst und unabhängig für Ihr Alter! Dazu gibt es unzählige Möglichkeiten, wie z. B. die sehr beliebte Lebens- oder Rentenversicherung

Was beinhaltet die private Altersvorsorge?

Da Sie ohne staatliche Zuschüsse, ganz im Gegensatz zu den bekannten, geförderten Angeboten, wie Riester, Rürup und bAV, in ein entsprechendes Produkt einsparen, d. h. der Fiskus in der Ansparphase hier nicht die Finger mit im Spiel hat, sind auch die Vorgaben bzw. Einschränkungen wesentlich geringer, als bei den besagten Möglichkeiten der sogenannten Schicht 1 oder Schicht 2. Die private Altersvorsorge ist somit die flexibelste Variante, fürs Alter vorzusorgen.

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. eine Rentenversicherung nicht vor dem 62. Lebensjahr aufzulösen, erhalten Sie sogar eine günstigere Besteuerung im Alter. Außerdem bietet eine Rentenversicherung als Sparform für die private Altersvorsorge noch weitere Vorteile: z. B. werden die Gewinne, die in der Ansparphase erwirtschaftet werden, erst nachgelagert in der Auszahlphase versteuert.

Die private Altersvorsorge wird zur sogenannten Schicht 3 gezählt. Dazu zählen jedoch auch alle anderen privaten Sparverträge, wie Banksparpläne, Bausparer und viele, viele mehr.

Als wirkliche Altersvorsorge eignen sich jedoch die wenigsten Möglichkeiten, deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich hier von einem unserer Altersvorsorgspezialisten die Lösungen, die am besten zu Ihren individuellen Zielen passen, aufzeigen lassen.

Flexibilität in allen Lebenslagen

Bei vielen Produkten können Sie sowohl in der Ansparphase, als auch in der Auszahlphase flexibel über Ihr Geld bestimmen.

Steuerbegünstigte Auszahlung im Alter

Bei richtiger Gestaltung zahlen Sie weniger Steuern, als bei staatlich geförderten Produkten.

Unabhängigkeit

Da Sie für sich selbst vorsorgen, haben Sie in Ihrem Sparvorgang viele Freiheiten.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Da es viele Varianten von Sparprodukten der Schicht 3 gibt, muss natürlich auch individuell überprüft werden, welches Produkt zu Ihrem jeweiligen Ziel passt. Grundsätzlich gilt jedoch: Sachwert schlägt Geldwert! Lassen Sie sich hierzu auf jeden Fall von einem unserer Altersvorsorgespezialisten beraten!

Ganz klar: Ja! Allerdings muss man in der heutigen Zeit ganz genau hin und auch über den Tellerrand schauen! Im Internet und auch in anderen Medien kursieren unzählige Tipps, jedoch gibt es tatsächlich nur wenige Möglichkeiten, die nachhaltig Sicherheit bieten. Unsere Altersvorsorgespezialisten können Ihnen hierzu transparente und sichere Lösungen zeigen.

Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto besser, da der Faktor Zeit einer der wichtigsten Faktoren ist! Fangen Sie also lieber mit kleinen Beirägen so früh wie möglich an, als das Thema vor sich her zu schieben um dann immer höhere Beiträge sparen zu müssen!

Die private Rentenversicherung unterliegt in der Auszahlungsphase nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, soweit der Berechtigte Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.
Soweit der Berechtigte in der Auszahlungsphase freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, unterliegt die Privat-Rente der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge sind allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung zu entrichten (5.175,00 Euro im Jahr 2024).
Wenn der Berechtigte privat kranken- und pflegeversichert ist, sind die Einnahmen aus der Privat-Rente unerheblich. Die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Auf jeden Fall – denn je höher Ihr Einkommen ist, umso größer ist die Rentenlücke. Der Grund: Die gesetzliche Rente berücksichtigt aktuell maximal ein Einkommen von 7.550 Euro (in den neuen Bundesländern 7.450Euro). Ein darüberhinausgehendes Einkommen führt daher nicht zu einer höheren gesetzlichen Rente: Wer 7.300 Euro im Monat verdient, erhält später genau so viel Rente wie jemand, der 10.000 Euro oder mehr verdient. Diese Rentenlücke können Sie mit der privaten Rentenversicherung schließen.

Bei der privaten Rente wird – anders als bei der gesetzlichen Rente – nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert. So muss ein 67-Jähriger gerade einmal 17 Prozent seiner privaten Rente versteuern. Bei 1.000 Euro monatlicher Rente und einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 30 Prozent werden somit nur 51 Euro Einkommensteuer auf die Rente fällig. Und auch, wenn Sie sich zum Ende der Laufzeit statt der lebenslangen Rente für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden, profitieren Sie von einer günstigen Versteuerung: Sofern Ihr Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind, wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Keine Besteuerung der Gewinne in der Ansparphase!

Wenn Sie statt eines Fondssparplans, bei dem Sie mittlerweile alle Gewinne jährlich versteuern müssen, eine Fondsgebundene Rentenversicherung wählen, werden die Gewinne nicht laufend besteuert, sondern erst zur Auszahlung, was einen enormen Vorteil liefert!

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