Für viele Leistungsarten können Sie den Rechtsschutz sofort in Anspruch nehmen. Ohne Wartezeit leistet die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel bei:
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- im Verkehrsbereich
Außerdem entfällt die Wartezeit, wenn Sie die Versicherung lückenlos wechseln und vergleichbarer Versicherungsschutz gewählt wird.
Für einige Leistungsarten gilt jedoch grundsätzlich eine Wartezeit, etwa bei „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“.