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Private Unfallversicherung

Was ist die private Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und unterstützt Sie, mit den gesundheitlichen Unfallfolgen zurechtzukommen. Leistungen aus der privaten Unfallversicherung erhalten Sie unabhängig davon, wo und wann sich der Unfall ereignet. Der Schutz gilt im beruflichen Bereich genauso wie im Haushalt, in der Freizeit oder beim Sport, sowohl in Deutschland als auch im Ausland.

Was beinhaltet die private Unfallversicherung?

Es kann eine einmalige Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Ausmaß der Behinderung nach dem Unfall (Invaliditätsgrad) vereinbart werden, ebenso aber auch eine sogenannte Unfall-Rente, die im Leistungsfall sogar lebenslang gezahlt werden kann.

Die sogenannte Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad: Der Verlust von z. B. einem Finger oder einer anderen Gliedmaße ergibt einen je nach Tarif festgelegten Invaliditätsgrad von X Prozent, kumulieren sich diese „Schäden” auf 100 Prozent, spricht man von Vollinvalidität. Weiterhin bieten moderne Tarife auch viele Zusatzbausteine, wie z. B. Infektionen und andere Dinge, die augenscheinlich erst einmal kein Unfall zu sein scheinen. Lassen Sie sich individuell auf Ihren Bedarf und Ihren Lifestyle beraten, was in Ihrem Fall speziell Sinn macht.

Für wen ist eine private Unfallversicherung geeignet?

Grundsätzlich ist eine private Unfallversicherung für jeden wichtig! Zwar sind speziell Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung auf Ihrer Arbeit versichert, jedoch passieren heutzutage die meisten Unfälle in der Freizeit! U. a. Rentner, Hausfrauen bzw. – männer, Selbstständige und Freiberufler haben oft keinerlei Absicherung, wenn sie einen Unfall haben, weshalb eine Beratung enorm wichtig ist!

Individualität

Sichern Sie sich ab und sparen Sie mit persönlich angepassten Inhalten.

Vollzeitschutz

Die private Unfallversicherung leistet, egal wann und wo Sie verunglücken!

Bonusbausteine

Viele moderne Tarife bieten Leistungen auch schon bei relativ geläufigen Verletzungen und anderen Dingen!

Häufig gestellte Fragen & Antworten


Die eine ergänzt die andere, ersetzt sie jedoch nicht! Während bei einer BU eine laufende Rentenzahlung zur Bedienung der laufenden Kosten gezahlt wird, ist in einer Unfallversicherung eine einmalige Kapitalzahlung vorgesehen, die z. B. für Umbaumaßnahmen oder andere große Investitionen genutzt werden kann, die nach einer Invalidität notwendig werden.

Nein. Bei der Unfallversicherung erfolgt die Auszahlung der Leistungen unabhängig von Leistungsansprüchen aus anderen Versicherungen. Das bedeutet: Stehen Ihnen nach einem Unfall Leistungen gesetzlicher Unfallversicherungsträger zu, erhalten Sie aus Ihrer privaten Unfallversicherung dennoch ungekürzte Leistungen.

Die Versicherungsbeiträge können Sie als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben und somit von der Steuer absetzen. Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, 50 Prozent der Prämien Ihrer Unfallversicherung als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung sind einkommensteuerfrei. Rentenzahlungen werden mit dem altersabhängigen Ertragsanteil besteuert.

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber an die jeweilige Berufsgenossenschaft. Als Arbeitnehmer sind Sie nicht an den Kosten beteiligt.

Hierzu gibt es die sogenannte „PAUKE-Formel“: Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung führt. Weiterhin bieten viele Anbieter umfangreiche Erweiterungen dieses Unfallbegriffs, wie z. B. Unfälle durch Eigenbewegung, Infektionen o. Ä.

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