Logo
Suche
0631 303 35750
Mo bis Fr 9 – 17 Uhr

Wohngebäudeversicherung

Was ist die Wohngebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt das Wohneigentum vor den finanziellen Folgen der wichtigsten Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Selbst die Absicherung gegen weitere Elementargefahren wie Erdbeben und Überschwemmung können Sie hinzuwählen.

Was beinhaltet die Wohngebäude-versicherung?

Im Schadensfall erstattet die Wohngebäudeversicherung bei den meisten Tarifen die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten wie zum Beispiel Architektenhonorare.

In einem Grund- bzw. Basisschutz, den die meisten Versicherer anbieten, ist Ihr Zuhause gegen die wichtigsten Gefahren abgesichert. Viele bieten aber auch einen stark erweiterten Schutz.

Immer zeitgemäß versichert

Wenn Sie Ihren Vertrag richtig gestalten, steigt Ihr Versicherungswert mit dem Wert des Gebäudes.

Sicherheit

Da ein Eigenheim eine enorme Investition ist, ist auch ein entsprechender Schutz sehr beruhigend, der Sie im Fall der Fälle vor dem Ruin schützt!

Elementarschaden-
versicherung möglich

Wenn in Ihrer Region möglich, können Sie sogar Elementargefahren, wie z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche oder Erdsenkungen absichern!

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Eine grundsätzliche Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, gibt es in Deutschland nicht. Nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei der Immobilien­finanzierung, kann der Abschluss verpflichtend sein. Ansonsten entscheiden Sie als Hauseigentümer, gegen welche Schäden Sie sich absichern möchten und ob die Versicherung für Sie sinnvoll ist.

Wenn ein Sturm das Dach abdeckt, bezahlt Ihnen die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Das gilt auch bei Schäden durch Blitzeinschlag, Feuer, Hagel oder wenn trotz aller Vorsicht eine Wasserleitung eingefroren ist und platzt.

Weitere Elementarschäden durch Überschwemmung, Starkregen und Rückstau bezahlt Ihnen nur eine Elementarschadenversicherung. Auch Elementarschäden wie zum Beispiel durch Erdbeben, Erdrutsch, Schneelast/Schneelawinen sind nur über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt.


Ja, bitte melden Sie uns bauliche Veränderungen an Ihrem Haus. Sie vermeiden dadurch Probleme mit der Gebäudeversicherung im Schadensfall. Bauliche Veränderungen können zum Beispiel sein: ein Wintergarten, der Ausbau des Dachgeschosses oder von Kellerräumen zu Wohnzwecken oder eine Kernsanierung des Gebäudes.

Ja, in der Bauphase haben Sie bis zu 12 Monate kostenlos Versicherungsschutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (Feuer-Rohbauversicherung) – in manchen Varianten sogar länger. Die anderen Gefahren (Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel, weitere Elementarschäden) sind erst dann versichert, wenn das Gebäude bezugsfertig ist.

Wird eine versicherte Immobilie verkauft, wird der Versicherungsvertrag ganz einfach auf den neuen Eigentümer übertragen. Dieser hat die Möglichkeit mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode die Wohngebäudeversicherung zu kündigen.

Jetzt kostenlos beraten lassen!

FSV bietet 1000-fach alles unter einem Dach

Copyright © 2024 FSV AG | Impressum | Datenschutz