Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit, zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen und dazu staatliche Fördermittel zu nutzen.
Der Staat hat in den letzten Jahren die gesetzlichen Renten immer weiter gekürzt und die Prognosen für die Zukunft sehen auch nicht besser aus. Damit Sie diese Kürzungen ausgleichen können, fördert der Staat diese Art der Vorsorge mit verschiedenen Zulagen:
Aktuell beträgt die jährliche Grundzulage, die jeder Förderberechtigte erhält, 175 Euro. Ehepaare erhalten bei richtiger Vertragsgestaltung den doppelten Zuschuss von 350 Euro. Zusätzlich gibt es für jedes Kind, das vor dem 31.12.2008 geboren wurde, 185 Euro und für Kinder, die ab dem 01.01.2009 Geburtstag haben, erhalten Sie 300 Euro als Kinderzulage.
Für junge Leute bis 25 Jahre gibt es einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Unter Umständen gibt es darüber hinaus auch noch Steuervorteile.
Später in der Auszahlphase können Sie sich bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen, den Rest als lebenslange Rente. Allerdings ist die Rentenauszahlung, wie auch bei der Basis-Rente und den verschiedenen Arten der betrieblichen Altersvorsorge, nachgelagert zu versteuern. Deshalb ist es enorm wichtig, individuell prüfen zu lassen, ob die Vorteile in Ihrer persönlichen Situation überwiegen.
Sie können staatliche Fördermittel zum Aufbau Ihrer eigenen Rente nutzen!
Selbst bei Arbeitslosigkeit kann der Staat Ihnen Ihr angespartes Kapital nicht wegnehmen, denn eine Riester-Rente ist Hartz IV geschützt!
Für die Finanzierung einer eigengenutzten Wohnimmobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kapital entnehmen oder die Riester-Rente vollständig dafür einsetzen.
Ein Pauschalurteil lässt sich hier nicht fällen. Es sind viele Faktoren zu beachten und zu kalkulieren, ob eine Riester-Rente für Sie persönlich Sinn macht. In manchen Fällen lohnt sich eine Sparform enorm, für andere macht sie wiederum überhaupt keinen Sinn.
Lassen Sie in jedem Fall von einem unserer Experten prüfen, ob sich ein solches Produkt für Sie lohnt, bevor Sie sich dafür entscheiden.
Eine pauschale Kündigungsempfehlung auszusprechen ist fahrlässig! Lassen Sie dringend von einem unserer Experten prüfen, ob eine Kündigung sinnvoll ist, oder ob es vielleicht eine bessere Möglichkeit gibt.
Nein! Es muss ein eigens dafür zertifizierter Vertrag sein. Hier gibt es unzählige Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Lassen Sie auch hier von einem unserer Experten prüfen, welche Variante für Sie die richtige ist.
Bei modernen Verträgen ist ein sogenannter Dauerzulagenantrag Standard, dennoch muss bei Antragstellung darauf geachtet werden, dass dieser auch gestellt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie von einem unserer Experten prüfen, ob Ihre Zulage beantragt wurde bzw. Anspruch besteht.
Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – dafür sind Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar beziehungsweise förderfähig. Die Rürup-Rente bietet Ihnen die Möglichkeit, im Jahr 2023 Beiträge bis maximal 27.565,20 Euro (für Alleinstehende) beziehungsweise bis maximal 55.130,40 Euro (für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) steuerlich geltend zu machen. Diese Beiträge werden 2024 zu 98% steuerlich berücksichtigt. Bei den genannten Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder zur Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen.
Die Riester-Rente unterliegt in der Auszahlungsphase nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, soweit der Berechtigte Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.
Ist der Berechtigte in der Auszahlungsphase freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, unterliegt die Riester-Rente der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge sind allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung zu entrichten. Im Jahr 2024 liegt die Grenze bei 62.100 Euro pro Jahr (5.175 Euro pro Monat).
Wenn der Berechtigte privat kranken- und pflegeversichert ist, sind die Einnahmen aus der Riester-Rente unerheblich. Die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Ist der Berechtigte in der Auszahlungsphase freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, unterliegt die Riester-Rente der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge sind allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung zu entrichten. Im Jahr 2023 liegt die Grenze bei 59.850 Euro pro Jahr (4.987,50 Euro pro Monat).
Wenn der Berechtigte privat kranken- und pflegeversichert ist, sind die Einnahmen aus der Riester-Rente unerheblich. Die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.