Die Basis-Rente (umgangssprachlich auch als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet) ist eine Möglichkeit, private Altersvorsorge aufzubauen und dazu staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen zu nutzen.
Die Basis-Rente kann in verschiedenen Varianten genutzt werden und gilt wegen ihrer besonderen steuerlichen Behandlung als lohnenswerte Ergänzung bzw. Alternative z. B. für Personen, die in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben und/oder keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können
Die Prämien können – in einem steigenden Prozentsatz und der Höhe nach begrenzt – nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) EStG als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Der anrechenbare Prozentsatz beträgt ab 2025 100 %. 2025 kann ein Höchstbetrag von 29.344 Euro für Singles und 58.688 Euro für Verheiratete pro Jahr eingezahlt werden.
Für wen ist die Basis-Rente besonders geeignet?
Grundsätzlich kann fast jeder eine Basis-Rente abschließen, jedoch macht es unter bestimmten Voraussetzungen mehr Sinn:
Meist ist eine Basis-Rente für folgende Personengruppen sinnvoll:
Selbstständige oder Freiberufler:
Sie sind meist nicht verpflichtet, in die Deutsche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen. Die Rürup-Rente bzw. „Basis-Rente“ ist dann eine interessante Möglichkeit, von einer staatlich geförderten Altersvorsorge zu profitieren, die auch im Falle einer Insolvenz nicht angetastet wird.
Angestellte Gutverdiener:
Angestellte, die hohe Einkünfte erzielen und damit auch eine hohe Steuerbelastung haben, können durch die steuerliche Förderung enorm von der Basis-Rente profitieren.
Sie können einen hohen Teil Ihrer Beiträge steuerlich geltend machen.
Im Falle Ihrer Insolvenz bleiben Ihre angesparten Gelder unangetastet.
Sollten Sie länger arbeitslos werden, bleibt das angesparte Kapital in der Basis-Rente unberücksichtigt.
Wie alle staatlich geförderten Altersvorsorgelösungen, gibt es auch Einschränkungen bei der Basis-Rente:
Sie können grundsätzlich bis zu den jährlich steigenden Höchstbeiträgen, abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Versorgungswerken der sogenannten Schicht 1 in der Altersvorsorge, einzahlen.
Da Sie in der Basis-Rente auch einen geringen Monatsbeitrag wählen können und dazu jährliche Zuzahlungen leisten können, kann sich ein solcher Vertrag trotzdem enorm für Sie lohnen. Da man dies jedoch nicht pauschalisieren kann, ist es dringend erforderlich, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wird die Rürup-Rente ausgezahlt, müssen Sie davon keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzweigen, soweit Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sind Sie hingegen freiwilliges Mitglied, besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beiträge sind allerdings gedeckelt: Im Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 66.150 Euro pro Jahr (5.512,50 Euro pro Monat).
Sind Sie privat kranken- und pflegeversichert, dann sind Ihre Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant. Ihre Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Das geschieht entsprechend der Versteuerung der Renten aus der Deutschen Rentenversicherung. Für jeden Rentenjahrgang wird zunächst ein Besteuerungsanteil festgesetzt. 2025 liegt er bei 83,5 %. Das heißt, von 1.000 Euro Rente müssen 835 Euro versteuert werden. Der Prozentsatz steigt nun jährlich um 0,5 Prozentpunkte bis 2058 (statt wie zuvor angedacht mit einer Steigerung von 1 % bis 2040) an. Dieser Besteuerungsanteil ist im EStG verankert.
Ab dem Folgejahr wird dann der nicht versteuerte Anteil (im Beispiel also die restlichen 165 Euro) lebenslang als Rentenfreibetrag festgesetzt. Er steigt nicht mehr, auch wenn die Rente angehoben wird.
Die Rürup-Rente belohnt die private Altersvorsorge mit Steuervorteilen: Die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen) in 2025 bis zu 100 % von 29.344 Euro (für Alleinstehende) beziehungsweise bis zu 100 % von 58.688 Euro (für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) steuerlich geltend gemacht werden.
Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – die Beiträge werden bis zu 2.100 Euro pro Jahr gefördert und steuerlich berücksichtigt.