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Risikolebens-versicherung

Die Risikolebensversicherung schützt z. B. die finanzielle Existenz der Familie nach dem Ableben des Hauptversorgers und stellt sicher, dass das Leben zumindest finanziell danach weiter funktioniert. Darüber hinaus bietet Sie jedoch auch einen Todesfallschutz für andere Personengruppen, die in finanzieller Abhängigkeit zueinander stehen, wie z. B. Darlehensnehmer, Geschäftspartner usw.

Was beinhaltet die Risikolebensversicherung?

In der Risikolebensversicherung ist eine Summe vereinbart, die im Falle des Todes der versicherten Person an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Es handelt sich dabei um eine einmalige Zahlung, banal könnte man von einer Wette auf den Tod sprechen, die Sie hoffentlich verlieren!

Die Absicherungshöhe und die Laufzeit können Sie individuell
wählen. Beides sollte so gestaltet sein, dass im Todesfall die gewählte Summe sowohl die bestehenden Verbindlichkeiten als auch die Bestattungskosten deckt und die entstandene Einkommenslücke schließt.

Verschiedene Absicherungsmöglichkeiten sind wählbar, wie z. B. eine gleichbleibende, aber auch linear oder progressiv fallende Versicherungssumme, um z. B. ein bestehendes Darlehen abzusichern.

Finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen

Auch wenn man sich nicht gerne Gedanken darüber macht, dass es jederzeit vorbei sein kann, ist es beruhigend zu wissen, dass die Familie im Fall der Fälle versorgt ist.

Individualität

Durch die vielen Gestaltungsmöglichkeiten können Sie Ihren Schutz exakt auf Ihre Situation anpassen.

Günstige Beiträge

Wenn Sie eine eigenständige Risikolebensversicherung abschließen, sind die Beiträge dazu vergleichsweise niedrig.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Der abgesicherte Schutz sollte individuell auf Ihre Lebenssituation angepasst sein und auch immer wieder werden, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, wie z. B. bei einem Immobilienerwerb oder der Geburt von Kindern! Die genaue Höhe sollten Sie mit einem unserer Experten besprechen, da Sie abhängig von Ihrer Familiensituation, Verbindlichkeiten und Ihres Jahreseinkommens ist.

Generell ist es so, dass eine Risikolebensversicherung 24 Stunden am Tag und auch weltweit gilt. Wer jedoch z. B. in Krisengebiete reist, begibt sich in doppelter Hinsicht in Gefahr: Auf der einen Seite kann es natürlich in Kriegsgebieten vorkommen, dass man verletzt oder gar getötet wird, auf der anderen Seite besteht aber dann auch das Problem, dass die Risikolebensversicherung unter Umständen nicht bezahlt. Krieg oder innere Unruhen sind nämlich bei den meisten Versicherungsgesellschaften als Leistungsbegründung ausgeschlossen. Lassen Sie sich bei speziellen Anforderungen und auch sonst in jedem Fall von einem Experten beraten.

Die Beitragshöhe ist von vielen Faktoren abhängig, wie

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • Hobbies (z. B. Kampfsport oder Motorsport)
  • Raucher/Nichtraucher
  • Beruf
  • Absicherungsdauer
  • Absicherungssumme

Grundsätzlich ja, muss aber nicht immer sein! Wenn eine Risikolebensversicherung auf Ihren Namen läuft, dann zählt die Todesfallsumme zu Ihrem Nachlass. Das bedeutet für Ihre Hinterbliebenen, dass sich das Erbe und somit die Erbschaftssteuerlast vergrößert. Übersteigt das Erbe die gültigen Steuerfreibeträge, so ist der darüber hinausgehende Anteil des Erbes von Ihren Hinterbliebenen zu versteuern. Dies gilt natürlich auch für den Fall, wenn Sie Erbe sein sollten.

Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten Ihnen die steuerlich relevanten Bereiche der Risiko-Absicherung bewusst sein. Dies betrifft Ihre Steuererklärung (Einkommensteuer) sowie denjenigen, der im Todesfall die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt (Erbschaftssteuer). Prüfen Sie vor Abschluss der Risiko­lebensversicherung, wie die Leistung im Todesfall erfolgen soll. So vermeiden Sie, dass Ihre Hinterbliebenen mit einer Erbschaftssteuer belastet werden. Insbesondere für nicht eheliche Lebensgemeinschaften ist eine Vertragsgestaltung wichtig, in der keine Erbschaftssteuer anfällt. Dies ist möglich, indem man sich “über Kreuz” versichert, ein Partner also jeweils den anderen über seinen Vertrag versichert und somit keine Erbschaftssteuer fällig wird. Lassen Sie sich also hierzu in jedem Fall von einem unserer Experten beraten, damit Sie die für Ihre Lebenssituation richtige Vertragsgestaltung haben.

Ja, Sie können die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung in Ihrer Einkommensteuer geltend machen. Diese werden steuerlich als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen angesehen.

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