Eine Rechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich das Kostenrisiko eines Rechtsstreits ab. Dabei werden verschiedene Kosten, zum Beispiel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Strafkautionen, Zeugengelder oder auch die Kosten des Gegners bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Summe übernommen.
Sie können verschiedene Formen einer Rechtsschutzversicherung abschließen, z. B.:
Grundsätzlich ist eine Versicherungssumme vereinbart, bis zu der geleistet wird, wobei viele Versicherer auch eine unbegrenzte Deckungssumme anbieten.
In den Rechtsschutzarten gibt es unzählige Variationen und Tarifbausteine. Lassen Sie sich am besten von einem unserer Experten zu Ihrem persönlichen Bedarf beraten.
Im versicherten Rechtsschutzfall erstatten viele Versicherer Kosten in unbegrenzter Höhe.
Ob Sie sich im Rechtsschutzfall an den Kosten beteiligen wollen, entscheiden Sie.
Die Auskunft eines qualifizierten Anwalts hilft bei vielen Tarifen dabei, schnell und unkompliziert einen Konflikt zu lösen.
Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstattet die Versicherung die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten sowie Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und Dolmetscher – und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten und zur Erstattung verpflichtet sind.
Bei den meisten Tarifen dürfen Sie den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen.
Für viele Leistungsarten können Sie den Rechtsschutz sofort in Anspruch nehmen. Ohne Wartezeit leistet die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel bei:
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
im Verkehrsbereich
Außerdem entfällt die Wartezeit, wenn Sie die Versicherung lückenlos wechseln und vergleichbarer Versicherungsschutz gewählt wird.
Für einige Leistungsarten gilt jedoch grundsätzlich eine Wartezeit, etwa bei „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“.
Da die Rechtsschutzversicherung der Vorsorge dient, lässt sie sich nicht nachträglich abschließen. Das heißt, während bereits laufender Streitigkeiten können Sie keinen Rechtsschutz abschließen und diesen dann für diesen Fall geltend machen. Für Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Vertragsabschluss oder während der Wartezeit entstanden sind, bekommen Sie keine Leistungen rückwirkend von der Versicherung.
Oft genug hängt die Existenz davon ab, ob man seine Rechtsansprüche durchsetzen kann – zum Beispiel wenn hohe Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen. Wer sich aus Kostengründen nicht durchsetzen kann, muss im schlimmsten Fall ein Leben lang mit den finanziellen Nachwirkungen kämpfen. Das gilt auch für so sensible Bereiche wie das Berufsleben: Ohne Rechtsschutz im Arbeitsrecht müssen Sie bei einer Auseinandersetzung vielleicht aus Kostengründen klein beigeben. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie Ihr eigenes Recht durchsetzen oder verteidigen.
Kinder sind über den Familienrechtsschutz solange mitversichert, bis sie heiraten oder eine dauerhafte Berufstätigkeit ausüben. Folglich können auch volljährige Kinder und Studenten prinzipiell über Ihre Rechtsschutzversicherung versichert werden.
Es ist nur der Arbeitsrechtsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar. Alle anderen Rechtsschutzleistungen lassen sich nicht absetzen.