Die Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Schutz vor Schadensersatzansprüchen, da Sie laut §823 BGB dem von Ihnen Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet sind, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzen.
In einer privaten Haftpflichtversicherung ist eine Versicherungssumme vereinbart, von z. B. 10, 20 oder 50 Mio. Euro, die die maximale Entschädigungssumme angibt. Unterschieden wird zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Oft sind verschiedene Höhen für die verschiedenen Schadensarten vereinbart.
Die Private Haftpflichtversicherung leistet nicht bloß Ersatz für den Schaden, sondern prüft zunächst, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Damit schützt sie Sie vor unberechtigten Ansprüchen.
Bei den unzähligen Tarifen des Marktes gibt es enorme Unterschiede in den Absicherungsbausteinen, deshalb sollten Sie sich von einem unserer Experten beraten lassen, um den für Sie richtigen Vertrag zu finden.
Laut Gesetz haften Sie für verursachte Schäden mit Ihrem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen! Eine PHV schützt Sie davor!
Eine Haftpflichtversicherung kostet vergleichsweise wenig. Je nach Leistungsumfang erhalten Sie schon für 30 Euro bis 60 Euro jährlich einen sehr guten Schutz.
Weil Haftpflichtschäden Kosten in Millionenhöhe verursachen können, wird häufig eine Mindest-Versicherungssumme von fünf Millionen Euro empfohlen – sehr gute Tarife bieten aber mittlerweile 50 Millionen Euro.
Ja, denn die Versicherungsbeiträge Ihrer Privathaftpflicht zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Sie können die Kosten der Haftpflichtversicherung daher als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Tragen Sie Ihre Beiträge einfach in der „Anlage Vorsorgeaufwände“ Ihrer Einkommensteuererklärung ein (auch bei ELSTER).
Der Versicherungsschutz ist für jeden sinnvoll. Prüfen Sie vorher nur, ob Sie bei Ihren Eltern mitversichert sind oder mitversichert werden können. Denn als Student können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in deren Haftpflichtversicherungspolice mitversichert werden. Für den Fall, dass eine Mitversicherung nicht möglich ist, gibt es Privathaftpflichtversicherungen für Studenten.
Zahme Haustiere wie Katzen sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Auch gezähmte Kleintiere wie beispielsweise Singvögel, Papageien, Hamster oder Meerschweinchen sind im Schutz enthalten. Auch für Bienen oder Blindenhunde benötigen Sie keine gesonderte Haftpflichtversicherung.
Nicht im Versicherungsschutz der Privathaftpflicht mit eingeschlossen sind Hunde (mit Ausnahme von Blindenführhunden) und Pferde. Wenn Ihr Hund oder Pferd Dritten einen Schaden zufügt und hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, schützt Sie die Hundehaftpflichtversicherung oder die Pferdehaftpflichtversicherung.
Ja, Sie sind in vielen Tarifen auch versichert als Inhaber eines Einfamilienhauses oder von Wohnungen, wenn Sie selbst darin wohnen. Auch Inhaber eines Ferien- oder Wochenendhauses und eines Kleingartens sind oft versichert.