Weil die meisten Pkw-Versicherungen zum 1. Januar abgeschlossen werden, ist sehr häufig der Stichtag der 30. November: Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss bis dahin seine ordentliche Kündigung eingereicht haben – bis 30 Tage vor Vertragsende. In bestimmten Fällen greift ein Sonderkündigungsrecht, etwa bei Beitragserhöhungen, Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadensfall.