Die KFZ-Versicherung zahlt entstehende Schäden rund ums Fahrzeug bzw. wenn Sie einen Verkehrsunfall haben.
Eine Autoversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, der Basisschutz für Autofahrer, ist in Deutschland Pflicht. Ohne diese Grundabsicherung erhalten Sie für Ihr Fahrzeug keine Zulassung. Erweitert werden kann dieser Grundschutz durch eine Kaskoversicherung. Die Teilkasko deckt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die Vollkasko kommt darüber hinaus auch bei selbstverschuldeten Schäden und Folgen durch Vandalismus auf. Je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis können Sie Ihren gewählten Schutz mit verschiedenen Zusatzleistungen ergänzen.
Ob Sie nun so günstig oder so umfassend wie möglich versichert sein möchten, in der der KFZ-Versicherung ist fast alles machbar.
Für den Fall, dass Sie eine Panne haben und in keinem Automobilclub sind, können Sie für sehr wenig Geld einen AutoSchutzbrief integrieren.
Sie hatten selbst noch nie ein Kfz auf Ihren Namen versichert? Aufgrund der geringen SF-Klasse kann dies recht teuer werden. Durch Übertragung einer höheren SF-Klasse von einem Familienmitglied auf Sie können Sie häufig Geld sparen.
Die Wahl der Versicherung hängt von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und vom erworbenen Fahrzeug ab. Beim Kauf eines älteren Gebrauchtwagens beispielsweise reicht in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung aus, bei einem Neuwagen rentiert sich in den ersten Jahren eine Vollkasko.
Diese Zusatzleistung verhindert eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse für je einen Haftpflicht-/Vollkaskoschaden im Jahr. Die SF-Klasse bleibt so unverändert.
Weil die meisten Pkw-Versicherungen zum 1. Januar abgeschlossen werden, ist sehr häufig der Stichtag der 30. November: Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss bis dahin seine ordentliche Kündigung eingereicht haben – bis 30 Tage vor Vertragsende. In bestimmten Fällen greift ein Sonderkündigungsrecht, etwa bei Beitragserhöhungen, Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadensfall.
Ja. Wenn Sie Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer sind, können Sie bei der Steuererklärung Ihre Kfz-Versicherung anteilig absetzen. Steuerlich absetzbar sind die Kfz-Haftpflicht- und Unfallversicherung. Eintragen müssen Sie diese in der Regel in der Anlage Vorsorgeaufwand, bei beruflicher Nutzung unter Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben.