Die Krankenzusatzversicherung ist eine Chance für gesetzlich Versicherte, sich bessere Versorgung bei diversen Krankheitsfällen zu sichern. KV-Zusatzversicherungen bauen überwiegend auf den Leistungen der GKV auf und füllen Leistungslücken, indem sie entweder Leistungen der GKV aufstocken oder Leistungen bieten, für die die GKV nicht eintritt.
Versicherte können sich aus vielen verschiedenen Bausteinen ihren individuellen zusätzlichen Versicherungsschutz selbst zusammenbauen (Baukastenprinzip). So findet jeder nach seinen persönlichen Vorstellungen seine passende Lösung. Bei Krankenzusatzversicherungen wird jeweils ein ganz bestimmtes Gesundheitsrisiko versichert. Die häufigsten sind:
Der Vorteil hierbei besteht darin, dass ein fester Vertrag zwischen Versichertem und Versicherer besteht, in dem die Leistungen klar definiert sind. Eine einseitige Verminderung der Leistungen durch den Versicherer, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist, ist dabei ausgeschlossen.
Sie haben ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit, da Sie entweder bessere Versorgung erhalten und/oder keine Angst vor unbezahlbaren Kosten haben müssen.
Es gibt so viele Lösungen im Markt, dass (fast) alle Wünsche individuell erfüllt werden können.
Sie werden sich wundern, mit wie wenig Beitrag Sie schon existenziell wichtige Bereiche absichern können.
Eine Krankenzusatzversicherung können Sie grundsätzlich abschließen, wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und die individuellen gesundheitlichen Annahmerichtlinien erfüllen.
Kindern stehen die gleichen Versicherungsprodukte wie Erwachsenen zur Verfügung. Bei Bedarf kann für Kinder die Kieferorthopädie in den Schutz mit aufgenommen werden.
Naja, das kann niemand für Sie entscheiden. Fakt ist, dass die Leistungen der GKV tendenziell immer weiter abnehmen und eine zusätzliche Versorgung deshalb immer erstrebenswerter wird.
Ja, das Angebotsspektrum ist so breit gefächert, dass Sie zu (fast) allen Bedürfnissen eine Lösung im Markt finden.
Nein, sobald Ihnen eine Zahnbehandlung oder ein Zahnersatz seitens des Arztes angeraten und in Ihrer Krankenakte vermerkt wurden, ist es in der Regel zu spät. Also frühzeitig darum kümmern!
Nein, Sie haben eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und in bestimmten Fällen (z. B. Zahnersatz) eine besondere Wartezeit von acht Monaten. In besonderen Fällen kann die Wartezeit jedoch entfallen. Bei Unfällen entfällt sie grundsätzlich.