In Deutschland besteht ein duales Krankenversicherungssystem. Das bedeutet: neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) existiert die private Krankenversicherung (PKV) als zweites System. Je nach individueller Situation ist die private Krankenversicherung anstelle (Krankenvollversicherung) oder ergänzend zur GKV (Krankenzusatzversicherung) möglich.
In der Krankenvollversicherung wird ein vollständiger Krankenversicherungsschutz geboten, der individuell, je nach persönlichen Zielen und Wünschen zusammengestellt werden kann.
Somit kann von der Grundabsicherung bis zum „High-End-Tarif” alles abgedeckt werden.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht hier ein fester Vertrag mit klar definierten Leistungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Eine einseitige Änderung des Versicherungsumfangs durch den Versicherer ist nicht möglich. Jeder Versicherte hat somit eine große Planungssicherheit was die Inhalte seiner gesundheitlichen Versorgung betrifft. Der Versicherte kann jedoch jederzeit seine abgesicherten Leistungen anpassen. Beim Einschluss von besseren Leistung bedarf dies jedoch meist einer erneuten Gesundheitsprüfung und somit Zustimmung des Versicherers. Leistungen vermindern ist dagegen jederzeit einseitig möglich. Jedem Versicherten steht auch jederzeit die Möglichkeit offen, innerhalb seines Vertrages in den sogenannten Basistarif zu wechseln, dieser entspricht dann in Leistungen und Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Somit gibt es für jeden Geschmack und jede Preisklasse die passende Lösung.
Im Gegensatz zur GKV kann eine PKV nicht einseitig die hinterlegten Leistungen kürzen.
In vielen Fällen ist eine PKV kostengünstiger als die GKV.
In Deutschland können sich Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Angestellte ab einem Jahreseinkommen von 69.300 Euro (Stand 2024) privat krankenversichern. Auch Studenten können am Beginn ihres Studiums zwischen GKV und PKV wählen.
Nein, in der privaten Krankenversicherung muss jede einzelne Person versichert werden. Nicht selbst versicherte Familienangehörige müssen daher privat mitversichert werden.
Ja, eine Beitragsrückerstattung ist je nach Tarif individuell möglich. Die Zusage der Erstattungen kann von den Gesellschaften jedoch je nach Geschäftslage jederzeit gekürzt oder auch komplett gestrichen werden.
Ja, es existieren mehrere Rückstellungsarten. Den gesetzlichen Zuschlag, die beitragsunabhängigen Rückstellungen und die beitragabhängigen Rückstellungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit weitere Rückstellungen zu bilden.
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. Die gebildeten Altersrückstellungen werden dann auf den neuen Anbieter übertragen.
Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur bedingt möglich. Möglichkeiten sind zum Beispiel, wenn Sie als Angestellter die gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten oder sich als Selbstständiger wieder in ein Angestelltenverhältnis begeben.