Wenn beide bei derselben Gesellschaft versichert sind, können die beiden Verträge meist problemlos in einen Vertrag umgewandelt werden.
Ist dies nicht der Fall, gibt es mehrere Möglichkeiten: Entspricht die Versicherungssumme beider Verträge dem tatsächlichen Wert des gemeinsamen Hausrats, können Sie die Hausratversicherungen wie gewohnt weiterlaufen lassen. Besteht durch die Mehrfachversicherung allerdings eine Überversicherung, ist es empfehlenswert, einen der beiden Verträge anzupassen. Soll nur ein Vertrag weitergeführt werden, ist dies der Vertrag, der länger besteht.