Haftpflicht trifft jeden, der einem anderen einen Schaden zufügt. Das Gesetz verpflichtet Sie, als Tierhalter bei Schäden durch privat gehaltene Hunde oder Pferde Schadensersatz zu leisten, auch dann, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt beachtet haben und Sie selbst keine Schuld trifft. Für den privaten Tierhalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Verantwortlichkeit wird allein durch die „Tiergefahr“, das heißt: durch das willkürliche Verhalten des Tieres ausgelöst. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie, wenn Ihr Hund oder Pferd Dritten einen Schaden zufügt und hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.