Tiere verpflichten: Auch wenn Ihr Hund oder Ihr Pferd sehr gut erzogen ist, lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Als Tierhalter können Sie sich mit dieser Absicherung vor Ansprüchen schützen.
Für alle Schäden, die Ihr Tier bei anderen anrichtet, haben Sie als Halter einzustehen. Ohne geeignete Haftpflichtversicherung müssen Sie deshalb in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden zahlen, die Ihr Hund oder Pferd verursacht.
Mit der Hunde(halter)haftpflicht und Pferde(halter)haftpflicht schützen Sie sich vor diesen unkalkulierbaren Folgen. Geleistet wird für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Die Versicherung übernimmt mit der Tierhalterhaftpflicht den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab – wenn es sein muss, auch vor Gericht.
Über die Tierhalterhaftpflichtversicherung hinaus gibt es noch diverse weitere Absicherungen für unsere tierischen Gefährten, wie z. B. eine Tierkrankenversicherung bzw. OP-Versicherung oder auch Risikolebensversicherungen. Wenn Sie zu diesen speziellen Themen Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne und einer unserer Experten wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gewollte oder ungewollte Deckakte sind im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht mitversichert.
Welpen versicherter Hunde sind ab der Geburt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres und Fohlen versicherter Pferde bei manchen Versicherungen sogar bis zum Ende des darauf folgenden Versicherungsjahres mitversichert.
Reitsport-Wettbewerbe, die Verwendung von Hundeschlitten sowie die Teilnahme an Hundeschlittenrennen können mitversichert sein.
Haftpflicht trifft jeden, der einem anderen einen Schaden zufügt. Das Gesetz verpflichtet Sie, als Tierhalter bei Schäden durch privat gehaltene Hunde oder Pferde Schadensersatz zu leisten, auch dann, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt beachtet haben und Sie selbst keine Schuld trifft. Für den privaten Tierhalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Verantwortlichkeit wird allein durch die „Tiergefahr“, das heißt: durch das willkürliche Verhalten des Tieres ausgelöst. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie, wenn Ihr Hund oder Pferd Dritten einen Schaden zufügt und hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Ja, Sie können die Tierhalterhaftpflicht steuerlich geltend machen, indem Sie die Beiträge unter den Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Miteigentümers, Mithalters, Hüters, Reiters und Reitbeteiligten.
Versicherungsschutz im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht besteht in der Bundesrepublik Deutschland rund um die Uhr – und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten meist sogar weltweit.