Wenn ein Sturm das Dach abdeckt, bezahlt Ihnen die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Das gilt auch bei Schäden durch Blitzeinschlag, Feuer, Hagel oder wenn trotz aller Vorsicht eine Wasserleitung eingefroren ist und platzt.
Weitere Elementarschäden durch Überschwemmung, Starkregen und Rückstau bezahlt Ihnen nur eine Elementarschadenversicherung. Auch Elementarschäden wie zum Beispiel durch Erdbeben, Erdrutsch, Schneelast/Schneelawinen sind nur über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt.